Es wurden zwei Szenarien betrachtet: feste Einspeisevergütung und einen Vergütungssatz nach einem Auktionsverfahren. Das Szenario des Auktionsverfahrens geht von einem Gebot von 6 Cent/kWh an einem windschwachen Standort aus. Daraus ergibt sich ein Vergütungswert von 7,74 Cent/kWh (Korrekturfaktor von 1,29).
Fazit der Analyse ist, dass die Erlöse stärker einbrechen werden, als durch Kosteneinsparungen wieder kompensiert werden kann. Um die Renditen im neuen System zu halten müssten 21 % der Betriebskosten oder 10 % der Investitionskosten eingespart werden.

Lesebeispiel:
Im Rahmen des aktuellen EEG bringt dieser Windpark 6,48 % Rendite – wenn er über 20 Jahre so viel Windstrom produziert wie im Gutachten prognostiziert. Werden nur 95 % davon erreicht, fällt die Rendite auf 3,87 %. Nach der EEG-Reform würde der Windpark dann bereits in die Verlustzone rutschen (-0,1 %). Die für die Analyse betrachteten Windenergieanlagen haben 2,4 Megawatt Nennleistung, bei 117 Metern Rotordurchmesser.
bizz energy – das Wirtschaftsmagazin, Ausgabe Februar 2016